Der Rat der Tageseinrichtung besteht je zu einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Elternbeirates und des Personals. Der Rat hat insbesondere die Aufgabe, die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten, Kriterien für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren, die Öffnungs- und Schließungszeiten im Kindergartenjahr zu beraten und die Erziehungsberechtigten zu informieren.